Beglaubigte Übersetzung
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise
- Führerschein, Pass, Meldebescheinigung
- Führungszeugnis und Ledigkeitsbescheinigung
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Mo – Fr: 09.00 – 18.00Sa – So: geschlossen
0511 279 04 80Rückruf innerhalb einer Stunde
Bödekerstraße 4230161 Hannover
Leistungen
Sechs Bereiche, ein Anspruch: Der Text muss beim Empfänger ohne Rückfrage durchgehen — beim Standesamt genauso wie beim Geschäftspartner in Rotterdam.
Beglaubigt
Eine beglaubigte Übersetzung darf nur anfertigen, wer bei einem Landgericht vereidigt ist. Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift gehören dazu, ebenso die feste Verbindung mit dem Ausgangsdokument.
Dolmetschen
Für Termine beim Notar, im Standesamt oder in der Klinik stellen wir eine vereidigte Dolmetscherin. Sie bekommen vorab den Namen, die Sprachkombination und den Preis pro Stunde — und niemanden, der kurzfristig abspringt.
Häufige Fragen
In der Regel nicht. Ein sauberer Scan oder ein gerades Foto genügt; im Bestätigungsvermerk steht dann, dass eine Kopie vorlag. Verlangt die Behörde ausdrücklich das Original, bringen Sie es zum Abholtermin mit.
Standard sind zwei Werktage ab Auftragsbestätigung. Für den nächsten Tag erheben wir einen Eilzuschlag von 30 Prozent, am selben Tag 50 Prozent.
Innerhalb Deutschlands ja. Für das Ausland brauchen Sie je nach Land zusätzlich eine Apostille oder Legalisation — das übernehmen wir für Sie mit.
Nicht bei Urkunden und Verträgen. Bei großen technischen Beständen setzen wir auf Wunsch Werkzeuge mit anschließender vollständiger Nachbearbeitung ein — und sagen Ihnen das vorher.
Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot, an Werktagen in der Regel innerhalb einer Stunde. Dateien dürfen Sie gern gleich per E-Mail nachreichen.