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SPRACHWERKÜbersetzen & Dolmetschen

Mo – Fr: 09.00 – 18.00Sa – So: geschlossen

0511 279 04 80Rückruf innerhalb einer Stunde

Bödekerstraße 4230161 Hannover

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Leistungen

Übersetzen, dolmetschen, beglaubigen

Sechs Bereiche, ein Anspruch: Der Text muss beim Empfänger ohne Rückfrage durchgehen — beim Standesamt genauso wie beim Geschäftspartner in Rotterdam.

Beglaubigte Übersetzung

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise
  • Führerschein, Pass, Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis und Ledigkeitsbescheinigung
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Fachübersetzung

  • Verträge, AGB, Gesellschaftsunterlagen
  • Technische Dokumentation und Handbücher
  • Jahresabschlüsse und Finanzberichte
  • Medizinische Befunde und Studienunterlagen
  • Websites, Kataloge und Produkttexte

Dolmetschen

  • Notar-, Standesamts- und Behördentermine
  • Verhandlungen und Betriebsbesichtigungen
  • Video- und Telefondolmetschen
  • Begleitung bei Arzt- und Klinikterminen

Apostille & Legalisation

  • Überbeglaubigung beim Landgericht Hannover
  • Haager Apostille für das Ausland
  • Konsularische Legalisation auf Anfrage
  • Beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen

Lektorat & Korrektorat

  • Gegenlesen fremder Übersetzungen
  • Sprachliche Endabnahme vor dem Druck
  • Vereinheitlichung von Fachbegriffen

Firmenkunden

  • Rahmenvertrag mit festen Wortpreisen
  • Feste Ansprechpartnerin für Ihr Haus
  • Terminsachen innerhalb von 24 Stunden
  • Glossar und Übersetzungsspeicher für Ihre Marke
Gestempelte Urkunden mit Siegel auf einem Schreibtisch

Beglaubigt

Was eine beglaubigte Übersetzung ausmacht

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur anfertigen, wer bei einem Landgericht vereidigt ist. Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift gehören dazu, ebenso die feste Verbindung mit dem Ausgangsdokument.

  • Layout und Stempel des Originals werden abgebildet
  • Namen nach ISO-Norm übertragen, wie Ämter es verlangen
  • Auf Wunsch mehrere Ausfertigungen zum halben Preis

Dolmetschen

Wenn jemand mit am Tisch sitzen muss

Für Termine beim Notar, im Standesamt oder in der Klinik stellen wir eine vereidigte Dolmetscherin. Sie bekommen vorab den Namen, die Sprachkombination und den Preis pro Stunde — und niemanden, der kurzfristig abspringt.

  • Anfahrt im Stadtgebiet Hannover inklusive
  • Mindestbuchung eine Stunde, danach im Viertelstundentakt
  • Kurzfristige Termine ab 24 Stunden Vorlauf
Termin anfragen
Dolmetscherin vermittelt bei einem Behördentermin
Anfrage stellen

Sie erreichen uns auf dem Weg, der Ihnen am besten passt

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Brauchen Sie mein Original?

In der Regel nicht. Ein sauberer Scan oder ein gerades Foto genügt; im Bestätigungsvermerk steht dann, dass eine Kopie vorlag. Verlangt die Behörde ausdrücklich das Original, bringen Sie es zum Abholtermin mit.

Wie lange dauert eine Urkunde?

Standard sind zwei Werktage ab Auftragsbestätigung. Für den nächsten Tag erheben wir einen Eilzuschlag von 30 Prozent, am selben Tag 50 Prozent.

Wird die Übersetzung überall anerkannt?

Innerhalb Deutschlands ja. Für das Ausland brauchen Sie je nach Land zusätzlich eine Apostille oder Legalisation — das übernehmen wir für Sie mit.

Arbeiten Sie mit maschineller Übersetzung?

Nicht bei Urkunden und Verträgen. Bei großen technischen Beständen setzen wir auf Wunsch Werkzeuge mit anschließender vollständiger Nachbearbeitung ein — und sagen Ihnen das vorher.

Schreiben Sie uns heute — wir sagen Ihnen, was Ihre Übersetzung kostet und wie schnell sie fertig ist

Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot, an Werktagen in der Regel innerhalb einer Stunde. Dateien dürfen Sie gern gleich per E-Mail nachreichen.